Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der

KG Grün-Gold Wurzbach e.V.

Viel Spaß beim Durchstöbern!

Liebe Freunde des Wurzbacher Karnevals.

 

 Am 12. & 13. Oktober heißt es wieder im Hammersaal ...

 

O´zapft is!

 

In diesem Sinne WURZBACH ALAAF!

 

 

Veranstaltungshinweise

 

Liebe Faschingsfreunde,

 

 

Unsere Galaabende sowie der Jugend-, Kinder-, und Seniorenfasching

finden im ehrwürdigen Hammersaal zu Wurzbach statt.

 

Alle Narren aus Nah und Fern sind auch recht herzlich eingeladen

zu unserer alljährlichen Vereidigung der Stadtgarde die wir gemeinsam mit der Karnevalsgesellschaft auf dem Marktplatz in Wurzbach vornehmen.

Anschließend stürmen wir das Rathaus zu Wurzbach um die

närrische Herrschaft, mit der Übergabe des Schlüssel´s an das Prinzenpaar, zu übernehmen.

 

Nach der Zeremonie, findet ab 14:11 Uhr unser traditioneller Umzug durch Wurzbach statt.

Dieser beginnt am Hammersaal und geht über die Leutenberger Straße bis auf den Markt, wo anschließend der Umzug zünftig beendet wird.

 

Alle Narren sind eingeladen, zu unseren Veranstaltungen kräftig mit zu feiern und fröhlich zu sein um die Sorgen des Alltages für ein paar Stunden zu vergessen.  

 

 

 

 

 

News

 

Liebe Freunde des Wurzbacher Karnevals. 

 

Die schwierigen Zeiten bringen nicht nur für viele Selbstständige, Künstler und andere Berufsgruppen große finanzielle Probleme mit sich, auch Karnevalsvereine sind davon betroffen. Es wurde in neue Kostüme investiert, in die technische Ausstattung und vieles mehr. Viel Herz und Kraft investieren die Mitglieder und tragen zur Erhaltung des Brauchtums entscheident bei. Hinzu kommen oft noch die laufenden Kosten. Wir arbeiten ständig daran die Qualität unseres Faschings zu verbessern, die Sicherheit und den Wert "unserer" Gebäude zu erhalten. Hohe Investitionen wurden in den letzten Jahren getätigt. 

 

Unter dem Punkt CHARITY AKTIONEN haben wir einige Möglichkeiten zusammengetragen, wie ihr uns helfen könnt und hoffen auf eure großzügige Unterstützung. Vielen Dank!

 

Die aktuellen Informationen zum Jugendschutzgesetz                   

 

 

Was muss der Muttizettel beinhalten?

Zunächst einmal werden der Name und das Geburtsdatum des Jugendlichen eingetragen. Auch der eigene Name, die Adresse und Telefonnummer werden auf dem Muttizettel hinterlassen. Zudem wird erläutert, an welcher Veranstaltung das Kind teilnimmt. Das Datum darf ebenso nicht fehlen. Des Weiteren wird vermerkt, wie lange der Ausgang erlaubt ist. Ganz wichtig ist die Unterschrift eines Elternteils auf dem Partyzettel.

Auch der Erziehungsbeauftragte wird mit Name, Adresse und Telefonnummer angegeben. Daneben wird eine Kopie des Ausweises der Mutter oder des Vaters benötigt, je nachdem, wer von beiden unterschrieben hat. Wenn Du den Zettel unvollständig mitbringst oder die Kopie des Ausweises fehlt, wirst Du vom Veranstalter nicht hereingelassen oder Du musst eben um 24 Uhr die Party verlassen. Der Grund ist: Falls etwas passiert, wird der Veranstalter in die Verantwortung gezogen. Schützen kann sich der Veranstalter nur mit einem vom Erziehungsberechtigten ordentlich ausgefüllten Muttizettel.

 

Wann ist der Muttizettel gültig?

Grundsätzlich ist es nicht automatisch möglich, einfach von der Mutter oder dem Vater ein Aufsichtsformular unterschreiben zu lassen und überall so lange bleiben zu können, wie Du möchtest. Der Club muss diese Ausnahmeregel akzeptieren. Ein Zettel ist für den Veranstalter, sodass Du ihn bei der Einlasskontrolle abgibst und den zweiten Muttizettel hast Du während des Abends bei Dir.

 
 

Informationen für Erziehungsbeauftragte bzw. Erziehungsberechtigte

Sie als Eltern haben natürlich eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Die Jugendlichen möchten allerdings auch mal allein Party machen. Genau dafür gibt es das U18 Formular. Mit der Erziehungsbeauftragung übertragen Eltern ihre Pflichten an eine selbst ausgesuchte andere Person, den sogenannten Erziehungsbeauftragten, den man im Idealfall persönlich kennt. Er muss während des gesamten Aufenthalts in der Disco oder auf der Party anwesend sein. Es ist ratsam, sich über die beauftragte Person ausgiebig zu informieren. Gut geeignet sind Familienangehörige, beispielsweise der große Bruder. Er übernimmt die Verantwortung für den Minderjährigen. Er sollte folgende Kriterien erfüllen:

  • Erziehungsbeauftragte muss über 18 Jahre alt sein.
  • Er sollte genügend Verantwortungsbewusstsein haben und erzieherische Fähigkeiten aufweisen.
  • Im Umgang mit Alkohol sollte er dem Jugendlichen Grenzen aufzeigen. (Autorität der Person gegenüber nötig)
  • Erziehungsbeauftragter sollte das Kind zur vereinbarten Zeit sicher nach Hause bringen.

Erziehungsbeauftragte sollten sich darüber bewusst sein, dass sie mit dem Eintragen auf dem Muttizettel eine große Aufgabe übernehmen. Sie können, falls dem betreuten Minderjährigen etwas passiert, verantwortlich gemacht werden. Sie sollten eine Vorbildfunktion einnehmen und bewusst auf Alkohol verzichten. Es gibt zwar keine gesetzlichen Grenzen, wie viele Leute beaufsichtigt werden dürfen, doch es empfiehlt sich, nur einen einzelnen Jugendlichen zu betreuen.

plakat_jugendschutzkonzept.pdf
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